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Notbeleuchtung mit Akku (8h): LED-Notlicht richtig wählen

Eine LED-Notbeleuchtung mit Akku erreicht die vollen 8 Stunden Notlicht nur, wenn Leuchte und Batterie exakt auf diese Nennbetriebsdauer ausgelegt sind, wie es die aktuellen Normen für Sicherheitsbeleuchtung verlangen. Pflicht sind volle 8 Stunden vor allem in Hochhäusern und Beherbergungsbetrieben ohne automatische Treppenhausschaltung. In normalen Bürofluren genügt dagegen meist schon eine 1- oder 3-Stunden-Leuchte.

Ob du eine bestehende Anlage prüfst oder eine neue Fluchtwegleuchte planst: Der erste Blick gehört dem Bauordnungsrecht, nicht dem Datenblatt. Nur wenige Gebäudetypen brauchen wirklich 8 Stunden Pufferzeit, die meisten kommen mit deutlich weniger aus. Wer das übersieht, kauft entweder unnötig teure Technik oder eine Leuchte, die im Ernstfall zu früh ausfällt.

Bevor du eine komplette 8h-LED-Notleuchte oder einen Ersatzakku bestellst, entscheiden vier Punkte über Sicherheit und Kosten:

  • Die Nennbetriebsdauer richtet sich nach Gebäudetyp und Treppenhausschaltung, nicht nach persönlichem Sicherheitsgefühl.
  • Komplette 8h-LED-Notleuchten unterscheiden sich je nach Bauform und Akkutechnologie deutlich im Preis.
  • Ersatzakkus für bestehende Notleuchten gibt es in acht Spannungsklassen zwischen 2,4 und 12 Volt.
  • Ein LiFePO4-Akku passt nicht automatisch als 1:1-Ersatz für einen alten NiCd- oder NiMH-Pack.

Wann fordert die Norm 8 Stunden Notlicht statt 1 oder 3 Stunden?

Acht Stunden Nennbetriebsdauer sind nach DIN EN 1838 und DIN EN 50172 (VDE 0108-100) die Ausnahme, nicht die Regel. Seit März 2025 gilt die überarbeitete Fassung DIN EN 1838:2025-03 mit den lichttechnischen Mindestanforderungen an Notbeleuchtung, die Vorgängerfassung darf noch bis Mai 2027 übergangsweise weiterlaufen. DIN EN 50172 (VDE 0108-100) regelt seit Oktober 2024 in aktueller Fassung, wie die Anlage installiert, geprüft und gewartet wird. Einen vollständigen Überblick über alle Prüf- und Dokumentationspflichten rund um diese beiden Normen liefert der Artikel Notbeleuchtung Vorschriften.

Sicherheits- vs. Ersatzbeleuchtung: Sicherheitsbeleuchtung schützt im Ernstfall Menschenleben, etwa auf Rettungswegen, in Antipanikbereichen und an gefährdeten Arbeitsplätzen. Ersatzbeleuchtung sorgt dagegen dafür, dass kritische Arbeitsabläufe bei Stromausfall weiterlaufen, etwa in einem OP-Saal oder einer Leitwarte.

Die Norm selbst schreibt nur eine Nennbetriebsdauer von mindestens 1 Stunde vor. Viele Sonderbauvorschriften für Krankenhäuser oder Versammlungsstätten verlangen bereits 3 Stunden. Auf volle 8 Stunden musst du bei zwei Gebäudetypen auslegen: In Hochhäusern muss die Sicherheits-Stromquelle für 8 Stunden reichen, sofern keine Treppenhausschaltung mit von jedem Standort erkennbaren Leuchttastern installiert ist, die nach 3 Stunden automatisch abschaltet. In Beherbergungsbetrieben und Gaststätten gilt bei Netzausfall entweder eine Zeitschaltung über Treppenhausautomaten oder eine Batterieanlage für 8-stündigen Betrieb.

Wer eine Treppenhausschaltung mit Leuchttastern nachrüstet, senkt die geforderte Pufferzeit damit von 8 auf 3 Stunden. Genau dieser Zusammenhang erklärt, warum am Markt beide Leuchtenklassen parallel existieren, und warum sich ein Blick auf den passenden Ersatzakku lohnt, bevor du gleich die ganze Leuchte austauschst.

Welche LED-Notleuchten mit Akku schaffen 8 Stunden Nennbetriebsdauer?

Komplette LED-Notleuchten mit 8-Stunden-Einstellung gibt es als Wandleuchte, Deckenleuchte und klassische Fluchtwegleuchte mit Piktogramm, meist mit LiFePO4- oder NiMH-Akku und Lichtströmen im niedrigen dreistelligen Lumen-Bereich. AKKUman führt selbst keine kompletten Leuchtenkörper, sondern deckt für nahezu jede Bauform den passenden Ersatzakku ab, das ist der entscheidende Unterschied, wenn du nach "Notbeleuchtung LED mit Akku" suchst und eigentlich Ersatz statt Neukauf brauchst.

Bereitschaft vs. Dauerschaltung: Bei Bereitschaftsschaltung aktiviert sich die Notleuchte nur bei Netzausfall. Bei Dauerschaltung leuchtet sie permanent und schaltet bei Netzausfall innerhalb von maximal 0,5 Sekunden nahtlos auf Akkubetrieb um. Nach spätestens 5 Sekunden müssen 50 Prozent, nach 60 Sekunden die volle geforderte Beleuchtungsstärke erreicht sein.

Am freien Markt sind komplette Fluchtwegleuchten mit umschaltbarer 1/3/8-Stunden-Notlichtdauer verbreitet, häufig mit Erkennungsweiten um 20 bis 30 Meter. Die folgende Übersicht ordnet typische Bauformen und Akkutypen ein, die Preisspanne bezieht sich auf marktübliche Fertigleuchten, nicht auf AKKUman-Produkte:

Bauform Lichtstrom / Reichweite Akkutyp Schaltung Preisniveau* Passender Ersatzakku bei AKKUman
Fluchtwegleuchte, 1/3/8h umschaltbar Erkennungsweite ca. 21-25 m LiFePO4 Bereitschaft oder Dauer Einstieg bis Mittelfeld 3,2V-LiFePO4-Ersatzakku
Wand-/Deckenleuchte mit Piktogramm rund 360 Lumen (Beispielmodell) Li-Ion / NiMH Bereitschaftsschaltung Einstieg bis Mittelfeld 3,6V-Ersatzakku
Rettungszeichenleuchte, dauerhell je nach Piktogrammformat NiCd / NiMH Dauerschaltung Mittelfeld Alle Notleuchten-Ersatzakkus

*Marktbeispiele Dritter, keine AKKUman-Produkte. Preise und Lumenwerte vor dem Kauf beim jeweiligen Leuchtenhersteller prüfen.

Wie findest du den passenden Ersatzakku für deine 8h-Notleuchte?

Der passende Ersatzakku für eine bestehende Notleuchte ergibt sich aus vier Angaben auf dem alten Pack: Spannung, Kapazität, Zellgröße und Steckertyp, nicht aus der Zellchemie allein. AKKUman bietet Ersatzakkus für Notleuchten in den Spannungsklassen 2,4V, 3,2V (LiFePO4), 3,6V, 4,8V, 6,0V, 7,2V, 9,6V und 12V an, jeweils in NiCd-, NiMH- oder LiFePO4-Technik.

  • 2,4V und 3,6V: die häufigsten Spannungen bei einfachen Einzelbatterieleuchten mit NiCd- oder NiMH-Zellen.
  • 3,2V LiFePO4: moderne Alternative mit höherer Zyklenfestigkeit, aber eigener Ladeelektronik-Logik.
  • 4,8V, 6,0V und 7,2V: typisch bei größeren Piktogramm- und Fluchtwegleuchten mit mehreren Zellen.
  • 9,6V und 12V: kommen bei leistungsstärkeren Leuchten und kleinen Zentraleinheiten vor.

Preislich liegen NiCd- und NiMH-Ersatzakkus für Notleuchten bei AKKUman zwischen rund 11,95 € (2,4V/2000mAh NiCd) und rund 34,95 € (4,8V/2500mAh bzw. 3,6V/4000mAh NiMH). Ein 3,2V/1,5Ah-LiFePO4-Ersatzakku kostet 16,95 €. Als Anschluss stehen Kabel mit offenen Enden, Faston-Steckkontakte in 2,8mm, 4,8mm und 6,3mm sowie konfektionierte Kabel zur Wahl, individuelle Konfektion ist auf Anfrage möglich.

Achtung bei LiFePO4-Ersatz: Ein 3,2V-LiFePO4-Akku ist kein generischer 1:1-Ersatz für einen 3,6V-NiCd- oder NiMH-Pack. Vor dem Austausch prüfst du Spannung, Kapazität, Zellgröße, Stecker, Polarität und die vorgesehene Ladeelektronik der Leuchte.

Wenn du unsicher bist, welche der acht Spannungsklassen zu deiner Leuchte passt, hilft der Vergleich mit dem Ratgeber zu Akkus für Notbeleuchtung, der Typen, Bauformen und die 3,6V-Klasse im Detail einordnet.

Ersatzakku für Notleuchten finden

Wo ist 8-Stunden-Notbeleuchtung Pflicht: Flure, Treppenhäuser, Betriebe?

8-Stunden-Notbeleuchtung findet sich vor allem dort, wo viele Menschen ein Gebäude nicht sofort verlassen können: in Fluren und Treppenhäusern von Hochhäusern ohne automatische Treppenhausschaltung, in Beherbergungsbetrieben und Gaststätten sowie in Betrieben mit eigener Zentralbatterieanlage, die mehrere Etagen gleichzeitig versorgt.

In Betrieben mit Zentralbatterie- oder USV-Hintergrund kommen statt einzelner Notleuchtenakkus häufig AGM-Bleiakkus zum Einsatz, etwa der Kung Long WP7,2-12A mit 12V und 7,2Ah, verfügbar mit Faston 4,8mm oder 6,3mm. Solche Akkus versorgen zentrale Notbeleuchtungsanlagen, Alarmanlagen und USV-Systeme parallel und sind entsprechend robuster ausgelegt als ein einzelner Leuchtenakku. Mehr zur Technik dahinter liefert der Artikel zur AGM-Batterie.

AGM-Akku für Zentralbatterieanlagen ansehen

Welche Prüf- und Wartungspflichten gelten für Notleuchten-Akkus?

DIN EN 50172 schreibt für Notbeleuchtungsanlagen eine feste Prüfkaskade vor, vom täglichen Blick bis zur jährlichen Fachkraft-Prüfung:

  1. Täglich: Sichtprüfung der Leuchte durch das Personal vor Ort.
  2. Monatlich: Funktionskurzprüfung mit rund einer Minute simuliertem Netzausfall.
  3. Jährlich: vollständige Betriebsdauerprüfung über die gesamte Nennbetriebsdauer durch eine Fachkraft.
  4. Mindestens alle 3 Jahre: Prüfung durch einen Sachverständigen inklusive Messung der Beleuchtungsstärke.

Beim Akku selbst gibt EN 60598-2-22 für Einzelbatterieleuchten eine Mindest-Brauchbarkeitsdauer von 4 Jahren vor, in der Praxis wird ein Wechselintervall von 3 bis 8 Jahren genannt, je nach Zelltechnologie und Nutzung. Ein NiCd-Pack in Dauerschaltung altert dabei meist schneller als ein LiFePO4-Akku mit gleicher Nennkapazität. Wie sich das auf die Lebensdauer verschiedener Zellchemien überträgt, zeigt der Artikel Wie lange hält ein Akku? im Detail.

Norm-Check vor dem Akkukauf: die richtige Reihenfolge

Wer zuerst den Akku bestellt und erst danach die geforderte Nennbetriebsdauer prüft, kauft leicht am Bedarf vorbei: eine 8-Stunden-Ausstattung, wo 3 Stunden reichen würden, oder umgekehrt eine unterdimensionierte Leuchte in einem Gebäude, das laut Norm volle 8 Stunden Pufferzeit braucht. Die Reihenfolge sollte deshalb immer bei der Gebäudeklasse beginnen, nicht beim Katalog.

Steht die geforderte Nennbetriebsdauer fest, reduziert sich die Kaufentscheidung auf zwei einfache Fragen: Brauchst du eine komplette Leuchte oder nur einen Ersatzakku für eine bestehende Anlage, und welche Spannungsklasse, Kapazität und Steckerart stehen auf dem alten Pack? Mit Spannung, Kapazität und Steckertyp in der Hand lässt sich der passende Ersatzakku in wenigen Minuten zuordnen, ganz ohne Rätselraten am eingebauten Leuchtenkörper.

Jetzt passenden Notleuchten-Akku wählen

Häufige Fragen zu 8h-Notbeleuchtung und Ersatzakkus

Kann ich eine 1-Stunden-Notleuchte einfach auf 8 Stunden aufrüsten?

Nein, in den meisten Fällen nicht ohne Akku- und Elektronikwechsel. Eine 1-Stunden-Leuchte ist auf eine deutlich kleinere Akkukapazität ausgelegt, für 8 Stunden braucht die Leuchte einen entsprechend größeren Akku und oft eine andere Ladeelektronik. Prüfe vorher, ob dein Gebäude laut Norm überhaupt 8 Stunden verlangt, bevor du in eine größere Kapazität investierst.

Wie erkenne ich, ob meine Notleuchte in Bereitschafts- oder Dauerschaltung läuft?

Eine Leuchte in Dauerschaltung leuchtet permanent, auch bei intaktem Stromnetz, und wechselt bei Netzausfall nahtlos auf Akkubetrieb. Eine Leuchte in Bereitschaftsschaltung bleibt bei normalem Netzbetrieb dunkel und aktiviert sich erst, wenn der Strom ausfällt. Den Unterschied siehst du am einfachsten daran, ob die Leuchte im Alltag dauerhaft an ist.

Darf ich einen 3,2V-LiFePO4-Akku statt eines 3,6V-NiMH-Akkus einbauen?

Nein, nicht ohne vorherige Prüfung. Ein 3,2V-LiFePO4-Akku ist kein automatischer 1:1-Ersatz für einen 3,6V-NiMH- oder NiCd-Pack, weil sich Spannung, Ladekurve und die vorhandene Ladeelektronik der Leuchte unterscheiden können. Vergleiche vor dem Kauf Spannung, Kapazität, Zellgröße, Stecker und Polarität mit dem Originalakku.

Wie lange hält der Akku einer 8h-Notleuchte, bevor er getauscht werden muss?

Mindestens 4 Jahre schreibt EN 60598-2-22 für Einzelbatterieleuchten vor, in der Praxis liegt das Wechselintervall meist zwischen 3 und 8 Jahren. Wie schnell der Akku altert, hängt von der Zelltechnologie und davon ab, ob die Leuchte in Bereitschafts- oder Dauerschaltung läuft. Ein regelmäßiger Blick in die jährliche Betriebsdauerprüfung zeigt frühzeitig, wann die Kapazität nachlässt.

Wer darf die jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung durchführen?

Die jährliche vollständige Betriebsdauerprüfung führt laut DIN EN 50172 eine Fachkraft durch, die die Anlage über die komplette Nennbetriebsdauer testet. Zusätzlich ist mindestens alle 3 Jahre eine Prüfung durch einen Sachverständigen mit Messung der Beleuchtungsstärke vorgeschrieben. Die tägliche Sichtprüfung und die monatliche Funktionskurzprüfung darf dagegen auch geschultes Betriebspersonal übernehmen.


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