Batterien richtig entsorgen. Sicher zurückgeben. Ressourcen schonen.
Ob AA-Batterie, Knopfzelle, Lithium-Ionen-Akku, E-Bike-Akku oder Autobatterie: Ausgediente Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Hier erfahren Sie, wo Sie Altbatterien kostenlos zurückgeben können, welche Sicherheitsregeln gelten und wie die Rücknahme bei AKKUman funktioniert.
Wo kann ich alte Batterien und Akkus entsorgen?
Altbatterien und Altakkus müssen getrennt vom Hausmüll gesammelt und an geeigneten Rücknahme- oder Sammelstellen abgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Batteriesammelstellen im Handel und kommunale Recycling- beziehungsweise Wertstoffhöfe.
Die Rückgabe ist an den gesetzlich vorgesehenen Annahmestellen kostenlos. Welche Sammelstelle geeignet ist, hängt vor allem von der Batteriekategorie und dem Zustand des Akkus ab.
Keine Batterien in Restmüll, Gelbe Tonne, Sperrmüll oder Metallschrott geben.
Geeignete gesetzliche Rücknahmestellen nehmen Altbatterien ohne Rücknahmegebühr an.
Besonders Lithium-Akkus vor Kurzschlüssen schützen und Schäden sofort mitteilen.
Batterieentsorgung in 3 einfachen Schritten
Welche Batterie gehört zu welcher Sammelstelle?
Die neue EU-Batterieverordnung unterscheidet mehrere Batteriekategorien. Für Verbraucher sind insbesondere die folgenden Gruppen wichtig.
| Batteriekategorie | Typische Beispiele | Geeignete Rückgabe |
|---|---|---|
| Gerätebatterien | AA, AAA, 9V-Block, Knopfzellen, viele kleine Geräteakkus | Batteriesammelstellen im Handel oder kommunale Sammelstellen |
| LV-Batterien | Antriebsakkus für E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter | Geeignete Rücknahmestellen sowie kommunale Sammelstellen für diese Batteriekategorie |
| Starterbatterien | Pkw-, Motorrad- und andere Fahrzeugstarterbatterien | Geeignete Starterbatterie-Händler und weitere berechtigte Annahmestellen |
| Industriebatterien | Bestimmte USV-, Industrie- und stationäre Speichersysteme | Geeignete Fachhändler, Rücknahmesysteme oder spezialisierte Entsorgungsstellen |
| Elektrofahrzeugbatterien | Antriebsbatterien elektrisch angetriebener Fahrzeuge | Dafür geeignete spezialisierte Rücknahmestellen |
Hinweis: Die Zuordnung einer konkreten Batterie erfolgt nach den gesetzlichen Definitionen. Die Baugröße oder die Bezeichnung „Lithium-Ionen-Akku“ reicht allein nicht für die rechtliche Einordnung aus.
E-Bike-Akku entsorgen: Was gilt seit 2026?
Ausgediente E-Bike- und E-Scooter-Akkus zählen im aktuellen Batterierecht typischerweise zu den Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien).
Seit dem 1. Januar 2026 können Verbraucher diese Akkus auch über die dafür eingerichteten kommunalen Sammelstellen kostenlos zurückgeben. Ebenso bestehen Rücknahmepflichten für Händler, die entsprechende Batterien im Sortiment führen oder geführt haben.
Was ist vor der Abgabe zu beachten?
- Verwenden oder laden Sie einen offensichtlich beschädigten Akku nicht weiter.
- Öffnen Sie das Batteriegehäuse nicht.
- Sichern Sie frei zugängliche Kontakte entsprechend den Sicherheitsvorgaben.
- Vermeiden Sie Stöße, Hitze und mechanische Belastungen.
- Melden Sie sichtbare Schäden der Annahmestelle vor der Übergabe.
Sie möchten einen alten E-Bike-Akku ersetzen? Dann achten Sie beim Neukauf auf die genaue Kompatibilität mit Ihrem Antriebssystem.
E-Bike-Ersatzakkus – jetzt einkaufen →Altbatterien bei AKKUman zurückgeben
Als Batterie-Fachhändler nimmt AKKUman Altbatterien im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten unentgeltlich zurück. Die Rücknahme richtet sich nach den Batteriekategorien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben.
Bei Gerätebatterien und LV-Batterien umfasst die gesetzliche Pflicht innerhalb der betreffenden Kategorien grundsätzlich auch andere Marken und Hersteller. Für die Rückgabe üblicher Mengen aus privaten Haushalten ist kein Neukauf erforderlich.
Rückgabe in Melsungen
WSB Battery Technology GmbH
AKKUman.de
Unter dem Schöneberg 11
34212 Melsungen
Bitte stimmen Sie die Rückgabe vorab mit uns ab, insbesondere bei größeren oder auffälligen Batterien.
Rückgabe in Ihrer Nähe
Für Onlinekunden sind im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung vorgesehen.
Wenden Sie sich an unseren Kundenservice, wenn Sie eine passende Annahmestelle für Ihren Batterietyp benötigen.
Wohin mit Ihrer Altbatterie?
Teilen Sie uns den Batterietyp und möglichst Ihre Postleitzahl mit. Wir helfen Ihnen, die geeignete Rückgabeart zu klären.
Rückgabemöglichkeit anfragen →Lithium-Batterien sicher entsorgen
Lithiumhaltige Batterien und Lithium-Ionen-Akkus können bei Kurzschluss, Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung erhebliche Sicherheitsrisiken verursachen.
Warum müssen Kontakte geschützt werden?
Berühren metallische Gegenstände gleichzeitig Plus- und Minuspol, kann ein Kurzschluss entstehen. Deshalb empfiehlt das Umweltbundesamt, bei lithiumhaltigen Altbatterien und Akkus die Pole vor der Abgabe mit geeignetem Klebeband gegen Kurzschluss zu sichern.
- Batterien nicht öffnen oder zerlegen.
- Lithium-Kontakte gegen Kurzschluss sichern.
- Nicht zusammen mit losen Metallgegenständen aufbewahren.
- Vor Hitze, Nässe und Stößen schützen.
- Auffällige Akkus nicht weiterladen.
- Beschädigungen bei der Rückgabestelle melden.
Aufgeblähte, stark verformte, undichte, ungewöhnlich heiße oder mechanisch beschädigte Lithium-Akkus dürfen nicht einfach in eine normale Sammelbox geworfen werden.
Nehmen Sie vor der Abgabe Kontakt mit dem Fachpersonal der Sammelstelle auf. Bei Rauchentwicklung, Brandgeruch oder akuter Erhitzung Abstand halten und im Gefahrenfall die Feuerwehr verständigen.
Darf ich Altbatterien per Post versenden?
Eine unvorbereitete Rücksendung als gewöhnliches Paket ist nicht zulässig, wenn die geltenden Transport- und Gefahrgutvorschriften dadurch nicht eingehalten werden.
Ob ein Versand möglich ist, hängt von Batterietyp, Zustand, Verpackung und dem gewählten Transportdienstleister ab. Bitte schicken Sie daher keine Altbatterien ohne vorherige Abstimmung an AKKUman.
Eine kostenlose Rückgabe bei einer geeigneten Annahmestelle ist von möglichen Kosten eines eigenständig beauftragten Versands zu unterscheiden.
Batterien in Elektrogeräten: Was ist zu beachten?
Enthält ein ausgedientes Elektrogerät eine Batterie oder einen Akku, sollte dieser vor der Entsorgung des Geräts getrennt entnommen werden, wenn dies ohne Beschädigung und mit einfachen Handgriffen möglich ist.
Entfernbare Altbatterien gehören in die dafür vorgesehene Batteriesammlung. Das Elektroaltgerät wird getrennt als Elektroschrott zurückgegeben.
Ist der Akku fest eingebaut und nicht sicher entnehmbar, öffnen oder zerstören Sie das Gerät nicht. Geben Sie es über die geeignete Elektroaltgeräte-Rücknahme ab.
Batteriesymbole und Kennzeichnungen verstehen
Batterien beziehungsweise deren Verpackungen sind mit verschiedenen Kennzeichnungen versehen. Besonders wichtig ist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne.
Durchgestrichene Abfalltonne
Das Symbol kennzeichnet, dass Batterien nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt zu sammeln sind.
Was bedeuten Pb, Cd und Hg?
Die jeweils geltenden Kennzeichnungspflichten ergeben sich aus den einschlägigen Regelungen und Übergangsbestimmungen der EU-Batterieverordnung.
Besonderheit: Autobatterien und Batteriepfand
Beim Kauf einer neuen Starterbatterie fällt grundsätzlich ein gesetzliches Pfand von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer an, wenn beim Kauf keine Starteraltbatterie zurückgegeben wird.
Die gesetzliche Grundlage ist § 19 BattDG. Für die Rückerstattung gelten besondere Regeln, etwa bei der Rückgabe an eine andere berechtigte Annahmestelle.
So bekommen Sie Ihr Batteriepfand zurück
Alle Informationen zu Rückgabe, Nachweis und Erstattung haben wir auf einer eigenen Serviceseite zusammengestellt.
Warum ist die getrennte Batteriesammlung wichtig?
Batterien enthalten je nach Bauart wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink, Nickel, Kupfer, Aluminium, Mangan, Lithium oder Kobalt.
Einige Batteriesysteme enthalten außerdem umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe. Werden Batterien falsch entsorgt, können Stoffe in die Umwelt gelangen oder Kurzschlüsse und Brände in Sammel- und Sortieranlagen auslösen.
Durch die getrennte Sammlung können Altbatterien geeigneten Behandlungs- und Recyclingverfahren zugeführt werden. Dabei lassen sich je nach Batterietechnologie verschiedene Materialien zurückgewinnen und erneut nutzen.
Was kann ich zur Abfallvermeidung beitragen?
- Batterien passend zum Gerät auswählen.
- Wiederaufladbare Akkus nutzen, wo dies sinnvoll ist.
- Akkus entsprechend den Herstellervorgaben laden und lagern.
- Extreme Hitze und Beschädigungen vermeiden.
- Geräte mit austauschbaren Akkus bevorzugen, wenn dies zur Anwendung passt.
- Ausgediente Batterien regelmäßig sicher zur Sammelstelle bringen.
Häufig gestellte Fragen zur Batterieentsorgung
Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort aufzuklappen.
Dürfen leere Batterien in den Hausmüll?
Wo kann ich AA- und AAA-Batterien kostenlos abgeben?
Gehören Knopfzellen auch in die Batteriesammlung?
Muss ich Batterien bei dem Händler zurückgeben, bei dem ich sie gekauft habe?
Kann ich einen alten E-Bike-Akku zum Wertstoffhof bringen?
Soll ich bei Lithium-Akkus die Pole abkleben?
Was mache ich mit einem aufgeblähten oder beschädigten Akku?
Kann ich Altbatterien einfach an AKKUman schicken?
Wie entsorge ich einen fest eingebauten Akku?
Ist die Batterieentsorgung wirklich kostenlos?
Was ist der Unterschied zwischen Batteriepfand und Rücknahmepflicht?
Fragen zur Batterieentsorgung? AKKUman hilft Ihnen weiter.
Sie möchten wissen, wo Sie einen bestimmten Akku zurückgeben können? Teilen Sie uns möglichst den Batterietyp, den Zustand und Ihre Postleitzahl mit.
Weitere Informationen bei AKKUman
Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen
Maßgeblich sind insbesondere die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Das BattDG ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten und hat das bisherige Batteriegesetz weitgehend abgelöst.
- § 14 BattDG – Rücknahme von Geräte- und LV-Batterien
- § 18 BattDG – Rücknahme von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien
- § 19 BattDG – Starterbatteriepfand
- § 24 BattDG – Informationspflichten der Händler
- Umweltbundesamt – Batterien und Altbatterien
Stand: Oktober 2026. Diese Seite enthält allgemeine Hinweise zur getrennten Sammlung und Rückgabe von Batterien. Maßgeblich bleiben die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Batteriekennzeichnungen, Herstellersicherheitshinweise sowie die Annahmebedingungen der jeweiligen Rücknahmestelle.
