SXT Scooters
- Metz Moover - Ninebot - mit StraßenzulassungKompakter Elektroscooter, Elektro-Roller sind die kraftsparende Alternative zum Elektro-Fahrrad. Sie wiegen zwischen 23 und 65 kg. Durch das einfache Zusammenklappen sind sie kompakt und lassen sich leicht verstauen.
Viele Trümpfe für kurze Strecken!
Schnell geladen
Einfach zu erlernen
Kompakt und klappbar
Mitnahme auch in Öffentlichen Verkehrsmitteln möglich
Preiswerte und kompakte Alternative zum E-Bike
Mobilität
Viele Modelle mit Straßenzulassung
Informationen zu E-Scootern mit Straßenzulassung / eFKV
Generell darf ein E-Scooter von jedem gefahren werden, jedoch muss man mindestens 14 Jahre alt sein, um diesen im öffentlichen Verkehr nutzen zu dürfen.
Der E-Scooter muss sowohl mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen als auch Beleuchtung und einer Klingel beziehungsweisen einem alternativen Warnsignal ausgestattet sein. Das Abbiegen ist durch Handzeichen kenntlich zu machen.
Weiterhin darf die Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h nicht überschritten werden.
Auch eine Plakette am E-Scooter ist Pflicht, Versicherungskosten belaufen sich auf etwa 40€ im Jahr. Die eigene private Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus, ein Unversicherter muss beim Verursachen eines Unfalls den Schaden komplett selbst tragen.
Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet 70€, fehlt das Versicherungskennzeichen fallen 40€ an. Bei gemieteten E-Scootern ist die Versicherung in der Leihgebühr enthalten.
Eine Helmpflicht besteht nicht, allerdings wird das Tragen eines Helms aufgrund der hohen Geschwindigkeit empfohlen.
Die vorgesehenen Fahrwege für E-Scooter sind: Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sowohl Fußgängerzonen und Gehwege als auch Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind tabu. Wer dies nicht beachtet muss mit einem Bußgeld von 15€-30€ rechnen.
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